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   BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08   

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BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08 (https://dejure.org/2009,1628)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - IX ZB 97/08 (https://dejure.org/2009,1628)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08 (https://dejure.org/2009,1628)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im Insolvenzeröffnungsverfahren nur als Sachverständiger bestellten Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsVV § 3 Abs. 2
    Kein Abschlag auf die Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorheriger Tätigkeit als Sachverständiger

  • Judicialis

    InsVV § 3 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 2
    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im Insolvenzeröffnungsverfahren nur als Sachverständiger bestellten Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters als Sachverständiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1630
  • MDR 2009, 1249
  • NZI 2009, 601
  • NZI 2010, 13
  • WM 2009, 1661
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Das Beschwerdegericht hat gemeint, die Rechtsprechung des Senats, wonach die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgütigen Insolvenzverwalters rechtfertigt (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1205 f), sei in analoger Anwendung des § 3 Abs. 2 buchst.

    § 3 Abs. 2 Buchst. a InsVV geht davon aus, dass der vorläufiger Insolvenzverwalter, sofern er pflichtgemäß tätig geworden ist, dem endgültigen Verwalter in der Regel erhebliche Arbeiten erspart (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006, a.a.O. S. 1206 Rn. 22, 25).

    Gleichwohl ist ein Abschlag gerechtfertigt, wenn die Anforderungen eines Normalverfahrens erheblich unterschritten werden (BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 6; v. 11. Mai 2006 a.a.O. S. 1207 Rn. 40).

    Soweit im Beschluss vom 11. Mai 2006 (a.a.O. Rn. 29) in dort nicht entscheidungserheblicher Weise etwas anderes zum Ausdruck kommt, wird hieran nicht festgehalten.

    Im Recht der Vergütung der Insolvenzverwalter gilt allerdings der Grundsatz, dass jede Tätigkeit nur einmal vergütet werden soll, es sei denn, durch einen Wechsel in der Person des Verwalters werden Doppelarbeit und doppelte Aufwendungen unabweisbar (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180; v. 11. Mai 2006, a.a.O. S. 1206 Rn. 23).

    Dies gilt auch im Verhältnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zu seiner Tätigkeit als Sachverständiger (BGH, Beschl. v. 22. April 2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448; v. 11. Mai 2006, a.a.O.).

  • BGH, 22.04.2004 - IX ZB 136/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Dies gilt auch im Verhältnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zu seiner Tätigkeit als Sachverständiger (BGH, Beschl. v. 22. April 2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448; v. 11. Mai 2006, a.a.O.).

    Deshalb kann dem vorläufigen Insolvenzverwalter kein Zuschlag für eine Tätigkeit gewährt werden, die er bereits als Sachverständiger erledigt hat (BGH, Beschl. V. 22. April 2004, a.a.O.).

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Eine Analogie setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGHZ 149, 165, 174; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, ZIP 2005, 447, 449; Urt. v. 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, ZIP 2009, 176, 178 Rn. 22 ff; v. 19. Mai 2009 - IX ZR 39/06, z.V.b., Umdruck S. 8).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 39/06

    Insolvenzanfechtungsklage - europarechtliche internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Eine Analogie setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGHZ 149, 165, 174; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, ZIP 2005, 447, 449; Urt. v. 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, ZIP 2009, 176, 178 Rn. 22 ff; v. 19. Mai 2009 - IX ZR 39/06, z.V.b., Umdruck S. 8).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Eine Analogie setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGHZ 149, 165, 174; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, ZIP 2005, 447, 449; Urt. v. 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, ZIP 2009, 176, 178 Rn. 22 ff; v. 19. Mai 2009 - IX ZR 39/06, z.V.b., Umdruck S. 8).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04

    BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Eine Analogie setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGHZ 149, 165, 174; vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, ZIP 2005, 447, 449; Urt. v. 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, ZIP 2009, 176, 178 Rn. 22 ff; v. 19. Mai 2009 - IX ZR 39/06, z.V.b., Umdruck S. 8).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 301/03

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Im Recht der Vergütung der Insolvenzverwalter gilt allerdings der Grundsatz, dass jede Tätigkeit nur einmal vergütet werden soll, es sei denn, durch einen Wechsel in der Person des Verwalters werden Doppelarbeit und doppelte Aufwendungen unabweisbar (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 301/03, ZIP 2005, 180; v. 11. Mai 2006, a.a.O. S. 1206 Rn. 23).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringen Anforderungen an die Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08
    Gleichwohl ist ein Abschlag gerechtfertigt, wenn die Anforderungen eines Normalverfahrens erheblich unterschritten werden (BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 20/05, ZIP 2006, 858, 859 Rn. 6; v. 11. Mai 2006 a.a.O. S. 1207 Rn. 40).
  • BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für

    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, WM 2009, 1661, 1662 Rn. 7).

    Demgegenüber scheidet ein Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters aus, wenn er im Insolvenzeröffnungsverfahren zuvor lediglich als Sachverständiger bestellt war (BGH, Beschl. v. 18. Juni 2009, aaO S. 1662 Rn. 8 ff).

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 49/09

    Zeitliche Grenzen einer Änderung oder Berichtigung der Insolvenztabelle

    Ob eine solche Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, ZIP 2009, 1630 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20

    Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass

    aa) Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass die vorherige Tätigkeit des weiteren Beteiligten als Gutachter zwar nicht zu einer erheblichen Unterschreitung der Anforderungen an den Verwalter gegenüber dem Normalfall führt, weil die Einholung eines Sachverständigengutachtens gerade die Regel ist (BGH, Beschluss vom 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, WM 2009, 1661 Rn. 12), sich der weitere Beteiligte durch die Tätigkeit als Gutachter allerdings Kenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin verschafft und bereits für die Vergütung des Gutachtens eine besonders aufwendige und zeitintensive Ermittlungsarbeit geltend gemacht hat.
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 145/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung bei Verfahrensaufhebung nach Bestätigung

    Auch der nach § 3 Abs. 2 Buchst. a InsVV regelmäßig vorzunehmende Abschlag wegen der Tätigkeit eines vorläufigen Verwalters ist bislang nicht geprüft worden (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 22, 25; vom 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, ZIP 2009, 1630 Rn. 7), desgleichen der Regelabschlag nach § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV.
  • LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschläge bei der Insolvenzverwaltung einer

    (BGH, Urt. 18.06.2009, IX ZB 97/08) Es seien keine Regelaufgaben in ausreichendem Umfang entfallen, die einen Abschlag auf die Vergütung als Insolvenzverwalter rechtfertigen würden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.06.2009 (BGH, Urt. 18.06.2009, IX ZB 97/08).

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 200/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütungsmindernde Berücksichtigung einer Tätigkeit

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08ZInsO 2009, 1607 Rn. 7; v. 8. Juli 2010 - IX ZB 222/09 Rn. 3).
  • AG Norderstedt, 14.08.2019 - 66 IN 34/15

    Insolvenzverwaltervergütung: Abschlag bei gleichzeitiger Bestellung des

    Insoweit verwies er auf die Entscheidung des BGH (18.06.2009, IX ZB 97/08), wonach ein Abschlag nicht in Frage käme, wenn ein Sachverständiger bestellt wäre, weil dieser nach anderen Grundsätzen vergütet werde (JVEG), die Bestellung eines Sachverständigen der Regelfall sei und daher im Regelfall die vom Sachverständigen erledigten Aufgaben nicht mehr dem Insolvenzverwalter obliegen.

    Das hier entscheidende Insolvenzgericht stellt die vom Insolvenzverwalter angeführte BGH-Rechtsprechung (BGH, 18.06.2009, IX ZB 97/08), wonach ein Abschlag bei der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen der Einsetzung (lediglich) eines Sachverständigen im Eröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen ist, nicht in Frage.

  • LG Erfurt, 22.01.2010 - 1 T 480/09

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der

    Hat sich jedoch ein Beteiligter mit entgegen gesetzten Interessen und Anträgen verteidigt ist eine Anwendung der allgemeinen Kostenvorschriften nach §§ 91f. ZPO gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - IX ZB 97/08; Beschluss vom OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.1989 - 4 W 53/89, ZIP 1989, 660ff.).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 199/07

    Nachprüfungsanspruch eines Insolvenzverwalters bzgl. eines Vergütungszuschlags

    Es ist anerkannt, dass Zu- und Abschläge auf die Vergütung erst dann vorzunehmen sind, wenn die Abweichung vom Normalfall erheblich ("signifikant") ist; sie muss eine Erhöhung oder Herabsetzung der Regelvergütung von mindestens fünf Prozent rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464, 465; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, NZI 2009, 601, 602 Rn. 11).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZB 96/08

    Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei

    Die nach Ansicht der Rechtsbeschwerde grundsätzliche Frage, ob ein Abschlag von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters analog § 3 Abs. 2 Buchst. a InsVV vorzunehmen ist, wenn dieser bereits zuvor als Sachverständiger tätig war, hat der Senat mit Beschluss vom 18. Juni 2009 (IX ZB 97/08, WM 2009, 1661, 1662 Rn. 8) im Sinne der Rechtsbeschwerde beantwortet.
  • LG Detmold, 27.03.2013 - 3 T 22/13

    Insolvenzverwalter - Vergütung - Regelsatz - Zu- oder Abschlag

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